Montag, 29. Juni 2015

Personaler haben Facebook & Co. im Blick

Personaler haben Facebook & Co. im Blick

Ein "angemessener" Auftritt in Sozialen Netzwerken wie Facebook, XING, LinkedIN, etc. ist bei der Bewerbung um einen Job mittlerweile sehr wichtig. Fast die Hälfte der Personalverantwortlichen (46 Prozent) informiert sich laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom bei Neueinstellungen in Sozialen Medien über die Bewerber. 15 Prozent hätten aufgrund von dort gefundenen Informationen sogar mindestens schon einmal Bewerber nicht eingeladen oder nicht eingestellt – meist, weil diese im Widerspruch zu den Bewerbungsdaten standen. Allerdings: Private Dinge, Fotos und vor allem politische Ansichten erscheinen den Personalern auch hier weniger relevant als die fachliche Qualifikation.


Erst denken - dann Posten


Das Posten von Kommentaren oder Statusmeldungen sollte daher mit Bedacht erfolgen. Leichtsinnige negative Posts über den Chef oder die Kollegen beim letzten Arbeitgeber können sich bei Ihrer nächsten Bewerbung schnell negativ für Sie auswirken.

Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen sind dazu hin illegal und werden oft sogar strafrechtlich verfolgt. Auch die Urheber vermeintlich anonymer Posts z.B. auf Unternehmens-Bewertungsplattformen wie Kununu o.ä. können durch Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft schnell ausfindig und haftbar gemacht werden. Grenzen sind hier schnell überschritten. Also immer erst denken und dann Posten.

Freitag, 26. Juni 2015

Aktuelle Abmahnungen wegen „Gefällt mir“-Button von Facebook

Die Verbraucherzentrale NRW mahnt zur Zeit Facebook-„Gefällt mir“-Buttons (auch Facebook-Like-Button) auf Webseiten ab.

Das sollten Sie beachten:

  • Der Einsatz des Facebook-"Gefällt mir"-Buttons auf einer Unternehmensseite ist datenschutzrechtlich problematisch.
  • Bieten Sie dem Nutzer Ihrer Unternehmensseite die Möglichkeit, seine Like-Entscheidung durch einen zweiten Klick zu bestätigen.

Die Einbindung des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook erfolgt über HTML-Codeseiten, durch welche der Programmcode direkt von dem Server des Anbieters geladen wird. Dadurch findet bereits bei Aufrufen der Website ein Datenaustausch zwischen dem Browser des Nutzers und den Servern von Facebook statt, ohne dass der jeweilige Website-Nutzer vorher eine Einwilligung erteilt hätte oder darüber belehrt wurde. Dies geschieht allein schon deshalb, weil der Browser automatisch eine Verbindung mit den Servern dieses Netzwerks aufbaut. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, so kann der Besuch der Website direkt seinem Nutzerprofil bei Facebook zugeordnet werden.

Selbst wenn der Nutzer der Website nicht bei Facebook angemeldet ist und noch nicht einmal einen Facebook-Account besitzt: Mit Hilfe der Cookies können die IP-Adressen wiedererkannt und daraus "anonyme" Surfprofile angelegt werden. Wenn der Nutzer sich dann irgendwann bei Facebook anmeldet und damit seine Identität preisgibt, wird einfach de-anonymisiert und zugeordnet.

Wettbewerbszentrale NRW mahnt Facebook-"Gefällt mir"-Button auf Websites ab


Aktuelle Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale NRW 


Die Verbraucherzentrale NRW mahnt zur Zeit die Implementierung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons ab, da der Nutzer weder im Vorfeld ausdrücklich über die Datenweitergabe belehrt wurde oder vorher eingewilligt habe und er dieser Weitergabe auch nicht widersprechen könne.

Erstmal trafen die Abmahnungen große Namen wie HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, CTS Eventim, Peek&Cloppenburg (Fashion-ID) und Kik. Es ist damit zu rechnen, dass im nächsten Schritt auch kleine und mittelständische Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Datenschutzrechtlicher Hintergrund


Von zahlreichen Landesdatenschutzbeauftragten wird die Ansicht vertreten, dass es sich dabei um eine nach § 15 Abs. 1 TMG ohne Einwilligung des Nutzers unzulässige Datenübermittlung handelt, da vor Inanspruchnahme des Telemediums eine Einwilligung erteilt werden müsse.

Aufgrund dieser datenschutzrechtlichen Problematik wird empfohlen, die sogenannte „Zwei-Klick-Lösung“ von Heise/Shariff zu integrieren. Bei dieser Lösung werden erst dann Daten übertragen, wenn der Nutzer den Button anklickt.

Achtung: Auch bei diesem Verfahren ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Nutzung unter einer Einwilligung erfolgt, bei der dem Betrachter der Seite hinreichend klar ist, dass die Daten übertragen werden, wenn der Nutzer den Button anklickt.

Folgende Ideen wurden mir schon angetragen, bringen aber leider keine Abhilfe: Die Einbindung eines Hinweises in das Impressum bzw. in die Datenschutzerklärung der Website, dass die Weiterleitung der Nuitzerdaten an Facebook erfolgt, genügt nicht. Auch der übliche Passus, dass das verantwortliche Unternehmen keinen Einfluß auf diese Praktik und den Umfang der Daten hat, die das soziale Netzwerk mit Hilfe der Social Plugins erhebt, ist kein stichhaltiges Alibi. Auf die Datenschutz-Richtlinien von Facebook zu verweisen, wird Ihnen auch nichts bringen.

Ergänzender Hinweis wegen Änderung der Verbandsklagebefugnis


Es wird darauf hingewiesen, dass derartige Verstöße in Zukunft sehr wahrscheinlich noch stärker abgemahnt werden. Wenn die Änderungen im Bereich des Unterlassungsklagengesetzes UKlaG (siehe unser Datenschutz Now! Sonderausgabe 05|2015) umgesetzt werden, dann werden diese Themen noch stärker in den Focus der Verbraucherverbände treten.

Download_yourIT_DatenschutzNow_052015_zum_Unterlassungsklagengesetz_UKlaG

Diese Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW zeigt erneut, wie wichtig es ist, die rechtlichen Hinweise in Webshops, Onlineplattformen und Webpages stets aktuell zu halten und im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Rechtsprechung zu prüfen. Wir von yourIT unterstützen Sie gerne dabei.

Über das IT- und Beratungshaus yourIT


yourIT - securITy in everything we do


securITy in everything we do...


… so lautet der Leitgedanke von yourIT. Unser Ziel ist es, Ihre IT-Prozesse zu optimieren und damit langfristig Ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt zu steigern. Als innovatives Systemhaus in der Region Neckar-Alb prüfen wir den Sicherheits-Status Ihrer IT-Infrastruktur, spüren vorhandene Schwachstellen auf, erarbeiten Konzepte für IT- Sicherheit & Datenschutz und implementieren die für Sie besten Lösungen.

Wir unterstützen Sie ebenso bei der Richtlinien-Definition, Einhaltung der Policies und sichern den laufenden Betrieb. Lernen Sie unsere bedarfsgerechte und praxiserprobte Arbeitsweise jetzt in einem kostenlosen Vor-Ort-Termin kennen und überzeugen Sie sich selbst!

Informationen:

- Gründung 2002
- Geschäftsführer Ralf und Thomas Ströbele
- 20 Mitarbeiter
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Quelle: Rechtsanwaltskanzlei WOLFF, GÖBEL, WAGNER in Hagen