Donnerstag, 9. Juni 2016

EU-Datenschutz-Grundverordnung - 8 Dinge, die Sie jetzt vorbereiten sollten

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) soll das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union wesentlich vereinfachen, um Privatpersonen und Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten zu verschaffen.


Wichtigste Neuerungen im Überblick


Der wichtigste Teil der neuen Datenschutzverordnung bezieht sich auf Data Governance und Rechenschaftspflicht, wodurch auf die Aufsichtspersonen (Bundesaufsichtspersonal) zahlreiche neue Verpflichtungen zukommen werden. Die Verordnung "Privacy by design" stellt für die Rechtssysteme aller EUMitgliedstaaten eine Neuerung dar. "Privacy by design" besagt, dass Unternehmen interne Richtlinien ausarbeiten und alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen müssen, so dass künftig eine personenbezogene Datenverarbeitung gewährleistet werden kann, bei der die persönlichen Daten ausschließlich für spezifische Zwecke verarbeitet werden können.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist jetzt festzementiert


Schutzverletzung und Persönlichkeitsrechte


Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung werden neue Fristen eingeführt, die sich auf den Zeitraum beziehen, ab wann nationalen Aufsichtsorgane über eine Datenschutzverletzung informiert werden müssen. Die neue Frist beträgt nun 72 Stunden. Einzelpersonen werden zudem mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. So können künftig Unternehmen verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu löschen und alle Kopien zu vernichten.

Wie in unserem Blogbeitrag EU-DSGVO – was kommt auf den Mittelstand zu? ausgeführt, gibt es eine Übergangsfrist bis Mai 2018. Wir raten Ihnen aber dringend, Ihr Unternehmen jetzt bereits auf Kurs zu bringen.

Acht Dinge aus der EU-DSGVO, die sich jetzt schon umsetzen sollten


Anhand dieser unvollständigen Liste lässt sich klar erkennen, dass auf Unternehmen eine Menge Arbeit zukommen wird, um die neuen Regelungen und Richtlinien befolgen zu können:


  1. Vorbereitung auf den Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte: Es sollten Richtlinien und Methoden entwickelt werden, die es ermöglichen, auf Datenschutzverletzungen schnellstens zu reagieren.
  2. Klar definierte Richtlinien gewährleisten Rechenschaftspflicht: Es sollte sichergestellt werden, dass klar definierte und transparente Richtlinien eingesetzt werden, um zu beweisen, dass alle notwendigen Datenschutz-Kriterien erfüllt werden.
  3. Integration von "Privacy by Design": Die Datenschutzbestimmungen sollten in jedem Datenverarbeitungs-Prozess befolgt werden, insbesondere bei Software-Lösungen.
  4. Detaillierte Analyse der Rechtsgrundlage, auf der personenbezogene Daten verwendet werden: Es sollte eine ausführliche Analyse der unternehmensinternen Datenverarbeitung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass gegen keine der neuen Datenschutzverordnungen verstoßen wird.
  5. Datenschutzbestimmungen und Richtlinien transparent und verständlich gestalten: Die Datenschutzbestimmungen und Richtlinie des Unternehmens sollten transparent gestaltet und in einer verständlichen Ausdrucksweise formuliert werden.
  6. Die Rechte der "Datensubjekte" in den Vordergrund stellen: Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass Einzelpersonen ihre zustehenden Rechte nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung einfordern werden. Bei der Speicherung persönlicher Daten, sollte unbedingt darauf geachtete werden, dass alle neuen Richtlinien zur Aufbewahrung persönlicher Daten erfüllt werden.
  7. Neue Verpflichtungen für Datenanbieter: Durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung werden neue Verpflichtungen für Datenanbieter entstehen, die künftig umgesetzt und befolgt werden müssen.
  8. Internationale Datenübertragung: Bei internationalen Datentransfers sollte festgestellt werden, ob es gesetzlich erlaubt ist, personenbezogene Daten in ein anderes Land weiterzuleiten. 


Aus diesem kurzen Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ersichtlich, dass die neuen Richtlinien Unternehmen nicht nur zwingen, personenbezogene Daten zu speichern, sondern auch bei Bedarf sicher und effektiv zu löschen.

Bei eventuellen Fragen und Unklarheiten zu der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung oder zu Datenschutz-Themen ganz allgemein stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem fachmännischen Rat zur Seite.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Datenschutzregelungen vorzubereiten.

Ihr yourIT-Datenschutz-Team