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Dienstag, 9. November 2021

Private Aktivitäten und die EU-DSGVO

Private Aktivitäten und die EU-DSGVO


Immer wieder hört man, dass die EU-DSGVO nicht gilt, wenn jemand Daten für private Zwecke verarbeitet. Was ist da dran? Und wo verlaufen die Grenzen?

Private Aktivitäten und die EU-DSGVO
Private Verarbeitung von Daten

Der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geht sehr weit. Aber für die private Verarbeitung von Daten gilt sie tatsächlich nicht. Genauer:

Dienstag, 24. August 2021

Datenschutzerklärung besser verstehen

Eine aktuelle Studie zeigt, dass viele Datenschutzerklärungen nicht verständlich genug sind. Entsprechend häufig verzichten Internetnutzer darauf, die sogenannten Privacy Policies zu lesen. Doch darunter kann der persönliche Datenschutz leiden.

Datenschutzrichtlinien - akzeptieren ohne zu lesen?
Datenschutzrichtlinien- akzeptieren ohne zu lesen?

Von wegen Erklärung des Datenschutzes 

Online-Angebote wie Websites und Webshops müssen eine Datenschutzerklärung besitzen, so verlangt es nicht erst die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Trotzdem gibt es immer noch Webseiten, die keine „Privacy Policy“ veröffentlichen. 

Montag, 1. Oktober 2018

Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen

Facebook ist nur ein Beispiel – die Frage an sich kann sich bei allen sozialen Netzwerken stellen: Was ist, wenn der Inhaber eines Accounts stirbt? Haben seine Erben dann einen Anspruch auf die Daten im Account? Der BGH hat dies in einem Grundsatzurteil bejaht. Er sieht darin keine Verletzung des Datenschutzes.


Der Fall bewegte die Öffentlichkeit sehr, schließlich ging es um ein erst 14-jähriges Mädchen. Sie war unter eine U-Bahn geraten, mit tödlichen Folgen. Die Eltern waren die Erben des Kindes. Außer dem Facebook-Account gab es zwar kaum etwas zu erben. Aber auf den Inhalt des Accounts wollten sie unbedingt zugreifen. Denn sie hofften auf Hinweise, ob der Tod ihrer Tochter ein Selbstmord war.

Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen
Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen

Sture Haltung von Facebook


Facebook stellte sich freilich quer. Das Unternehmen berief sich auf seine selbst gemachten Regeln...

Montag, 1. August 2016

Lichtblick im Daten-Dschungel – Ratzgiwatz bei yourIT

Gleich zu Beginn der Kinderferienspiele 2016 in Hechingen war eine kleine Abteilung des Jugendprogramms zu Besuch beim ortsansässigen IT-Systemhaus yourIT. Der IT-Dienstleister optimiert normalerweise die IT-Prozesse mittelständischer Unternehmen und steigert damit langfristig deren Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt. Dazu prüfen die IT-Experten den Sicherheits-Status der IT-Infrastruktur, spüren vorhandene Schwachstellen auf, erarbeiten Konzepte für IT-Sicherheit & Datenschutz und implementieren die für den Kunden besten Lösungen.


Heute nahm sich Thomas Ströbele, Geschäftsführer der yourIT, persönlich die Zeit, den 13- bis 16-jährigen Teilnehmern des Ratzgiwatz einen Einblick in die Themen Datenschutz & IT-Sicherheit zu geben.

Personenbezogene Daten – die neue Währung


Personenbezogene Daten wie z.B. Name, Adresse, Alter aber auch Aufenthaltsort und Gruppen-Zugehörigkeit verraten viel über den Betroffenen und sind kostbar. Für Unternehmen wie Facebook, WhatsApp & Co. bedeuten sie bares Geld, denn diese stellen diese zu Nutzerprofilen zusammen und verkaufen diese an Werbetreibende. Außerdem können die Daten von Datendieben missbraucht werden.

Gerade bei scheinbar „kostenlosen“ Apps riet der Datenschutzprofi zur Vorsicht. „Was keine Euros kostet, bezahlen wir am Ende mit unseren Daten. Nichts ist kostenlos!“

Was die Oma mit sozialen Medien zu tun hat

Manche der Teilnehmer waren zuerst der Meinung: Was soll’s, ich habe doch nichts zu verbergen! Aber das Internet vergisst nichts.

 „Erst denken – dann klicken!“, prägt Thomas Ströbele den jungen Zuhörern ein. „Ist ein Bild oder ein Text erstmal online, wird es meist sehr schwierig, es wieder zu löschen.“ Daher sollten sich die Jugendlichen am besten vor jeder Veröffentlichung kurz überlegen, was ihre Oma dazu wohl sagen würde. Die strikte Beachtung dieser „Oma-Regel“ würde manche Peinlichkeit vermeiden.

Licht im Datendschungel - Ratgiwatz bei yourIT

Außerdem: Je mehr Daten wir von uns verraten, umso weniger Kontrolle haben wir darüber. Datensparsamkeit zahlt sich aus und schützt vor bösen Überraschungen.

Das Recht am eigenen Bild


Jeder für sich allein hat das Recht zu entscheiden, welche Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen und welche nicht. Niemand darf also einfach so ein Bild von einem anderen in einem Sozialen Netzwerk hochladen.

„Was Du nicht willst, das man Dir tu, …


… das füg auch keinem anderen zu.“ Ströbele bat zur Fairness auch mit den Daten anderer. Die Teilnehmer sollten daher künftig keine Bilder, Filme oder private Infos von Freunden, Bekannten oder anderen Personen ins Netz stellen – es sei denn, sie hätten die ausdrückliche Erlaubnis erhalten. „Das ist ein Zeichen von Respekt!“

Vor Datenmissbrauch ist niemand geschützt. Alle Teilnehmer hatten bereits von Cyber-Mobbing-Fällen in ihrem persönlichen Umfeld gehört. Wenn jemand im Internet unerwünschte Daten, Infos oder Bilder von sich findet, ist es wichtig, dass er Beweise sichert und sofort dagegen vorgeht.

Der Datenschutzexperte nannte Adressen, an die man sich im Ernstfall vertrauensvoll wenden kann. Er empfahl auch, sich regelmäßig über seinen „Online-Ruf“ zu informieren, indem man „googelt“, was andere über einen veröffentlicht haben.

Passwortsicherheit - Wie merkt man sich W3Fr3$0$pduN8AC?


Ein gutes Passwort ist das A und O der IT-Sicherheit. Doch wie erstellt man sich ein mindestens 12-stelliges Passwort aus Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen und merkt es sich ohne es aufzuschreiben? Die Ratzgiwatz-Betreuer waren überrascht, dass einige der Kids hier offenbar besser Bescheid wissen als sie selbst. Dabei nehmen sie Merksätze, Gedichte und Musiktitel zu Hilfe. Aus jeweils den ersten beiden Buchstaben der ersten 5 Wörter von Goethes Gedicht „Erlkönig“ ersetzen sie bestimmte Buchstaben durch Zahlen und Sonderzeichen und fügen die Buchstaben FAC für Facebook ein: Voilà ein unknackbares Passwort mit 15 Stellen, das man sich ohne aufschreiben merken kann und das sich auch für weitere Websites problemlos verwenden lässt.

Dass man solche komplexen Passwörter niemandem weitergibt – auch nicht seinem besten Freund – versteht sich von selbst.

Thomas Ströbele gab zum Schluss noch ein paar Tipps, wie die Jugendlichen ihr Smartphone mittels Anti-Virenprogramm absichern sollten, weshalb es absolut notwendig ist, WLAN- und Bluetooth immer auszuschalten, wenn man es nicht braucht und dass Sicherheitsupdates des Betriebssystems unbedingt regelmäßig durchgeführt werden müssen, um neu bekannt gewordene Sicherheitslücken schnellstmöglich zu schließen. Auch vor den in 2016 besonders gefährlichen Erpressungstrojanern warnte Ströbele noch ausdrücklich. Dann waren die 3 Stunden auch schon wieder vorbei, und die Kids gingen zurück zum Ratzgiwatz-Treffpunkt.

Das Fazit von Thomas Ströbele fiel kurz aus: „Wenn jeder der jungen Teilnehmer nur 3 Punkte von den heute erfahrenen umsetzt, hat sich der Besuch bei yourIT schon gelohnt. Vielleicht sehen wir den einen oder anderen ja bei künftigen Ferienspielen wieder – oder wenn sie sich bei uns mal als Azubis bewerben. Wir freuen uns jetzt schon drauf!“





Terminhinweis für die Vertreter der Presse:



Falls Sie einen solchen Datenschutzkurs für Ferienspiel-Teilnehmer live erleben wollen, laden wir Sie gerne am Donnerstag 04.08.2016 von 13-16 Uhr nach Starzach-Bierlingen in das Bürgerhaus ein. Dort habe ich mich bereiterklärt, mit den 9-12-jährigen über Datenschutz & IT-Sicherheit zu sprechen. Wir haben fast 25 Anmeldungen erhalten.


Montag, 29. Juni 2015

Personaler haben Facebook & Co. im Blick

Personaler haben Facebook & Co. im Blick

Ein "angemessener" Auftritt in Sozialen Netzwerken wie Facebook, XING, LinkedIN, etc. ist bei der Bewerbung um einen Job mittlerweile sehr wichtig. Fast die Hälfte der Personalverantwortlichen (46 Prozent) informiert sich laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom bei Neueinstellungen in Sozialen Medien über die Bewerber. 15 Prozent hätten aufgrund von dort gefundenen Informationen sogar mindestens schon einmal Bewerber nicht eingeladen oder nicht eingestellt – meist, weil diese im Widerspruch zu den Bewerbungsdaten standen. Allerdings: Private Dinge, Fotos und vor allem politische Ansichten erscheinen den Personalern auch hier weniger relevant als die fachliche Qualifikation.


Erst denken - dann Posten


Das Posten von Kommentaren oder Statusmeldungen sollte daher mit Bedacht erfolgen. Leichtsinnige negative Posts über den Chef oder die Kollegen beim letzten Arbeitgeber können sich bei Ihrer nächsten Bewerbung schnell negativ für Sie auswirken.

Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen sind dazu hin illegal und werden oft sogar strafrechtlich verfolgt. Auch die Urheber vermeintlich anonymer Posts z.B. auf Unternehmens-Bewertungsplattformen wie Kununu o.ä. können durch Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft schnell ausfindig und haftbar gemacht werden. Grenzen sind hier schnell überschritten. Also immer erst denken und dann Posten.

Sonntag, 23. November 2014

Kein Impressum-Button im XING-Profil - OLG Stuttgart beendet #XINGGATE

Stuttgart, 20.11.2014: Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Personenprofile auf XING nun doch kein Impressum benötigen. Damit endet die sogenannte #XINGGATE-Affäre mit einem Sieg des vor einiger Zeit abgemahnten XING-Nutzers. Im Sommer 2014 musste man noch mit einer großen Abmahnwelle auf XING rechnen.

Mit einem Verweis auf dieses Urteil haben XING-Nutzer große Chancen, im Falle einer Abmahnung e benfalls den Sieg davon zu tragen. Wer allerdings schon gar nicht in die Gefahr einer Abmahnung geraten möchte, sollte auch weiterhin einen Link auf das Unternehmens-Impressum auf seinem XING-Profil platzieren. Eine Anleitung finden Sie im weiteren Verlauf dieses Posts.

Was vorher geschah:

Hechingen, 19.08.2013: Die häufigen Anfragen von uns Datenschützern haben endlich gefruchtet. XING hat reagiert und stellt nun zumindest im persönlichen XING-Profil einen Impressum-Button im Standard zur Verfügung. Leider steht der Impressum-Button für das XING-Unternehmensprofil noch aus. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie es richtig machen und Abmahnungen vermeiden.


Um diesen zu aktivieren scrollen Sie in den Profildetails ganz nach unten und klicken dann auf Impressum bearbeiten.

Neue XING-Funktion "Impressum bearbeiten"

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Änderung im August 2014 zum Impressum-Link auf XING

Der Impressum-Link im XING-Profil wurde nun weiter nach oben verschoben. XING reagiert damit auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Dieses stellte fest, dass der bisherige klitzekleine Impressum-Link rechts unten die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte. Ob das nun besser gelöst ist, bleibt abzuwarten.

Der Impressum-Link auf dem XING-Profil ist nun weiter oben zu finden

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Im sich öffnenden Fenster weist XING auf folgendes hin:
"Hier können Sie Ihr Impressum eintragen, das in einigen Ländern auch für Internetpräsenzen von Privatpersonen vorgeschrieben ist. 
Ob eine Verpflichtung für Sie besteht und welche Angaben notwendig sind, entnehmen Sie bitte den auf Sie anwendbaren Gesetzen. Im deutschen Recht finden Sie Impressumspflichten insbesondere in § 5 Telemediengesetz."
Wir empfehlen Ihnen, zumindest einen Link zum Impressum auf der Firmenwebseite zu setzen. Dort sollten Sie noch folgenden Text hinterlegen: "Dieses Impressum gilt auch für die XING-Profile unserer Mitarbeiter." Zum Thema "Abmahnungen und korrektes Impressum" berichteten wir hier bereits im März 2012.

So sieht das fertige XING-Impressum dann für Besucher Ihres XING-Profils aus:

XING-Impressum von Thomas Ströbele mit Link zum yourIT-Impressum

Leider hat es XING bisher nicht geschafft, einen Impressum-Button auch für das XING-Unternehmenprofil bereitzustellen. Als Zwischenlösung empfehlen wir daher, einen direkten Link auf das Impressum der Firmen-Webseite zu setzen. Ein korrektes Beispiel sehen Sie auf dem XING-Unternehmensprofil von yourIT.

Achtung: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt in Ihrer Social Media Policy auf die korrekte Vorgehensweise mit dem XING-Impressum hin. Die wesentlichen Inhalte einer solchen Social Media Policy finden Sie in meinem Post "Chefsache Facebook".

Für weitere Fragen zum Thema Datenschutz und Social Media stehe ich Ihnen mit unserem Team gerne zur Verfügung. Fordern Sie uns!

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele

Montag, 24. Februar 2014

Facebook kauft WhatsApp - die Quadratur des Kreises

Einige meiner Bekannten verfolgten bisher die Datenschutz-Strategie, die Informationen zwischen Facebook und WhatsApp zu streuen. Somit hätte jeder der Konkurrenten nur einen Teil der Informationen - das hielten sie für ziemlich sicher. Was mag nun Facebook bewogen haben, WhatsApp zu kaufen? Klar: Branchenführer kauft den unliebsamen Konkurrenten - das hatten wir schon öfter. Aber zu welchem Preis?


Die Fakten zu WhatsApp:

  • Alter: 5 Jahre
  • Angestellte: 55
  • Nutzer: ca. 450.000.000 (450 Mio.)
  • Einnahmen: 99 US-Cent pro User und Jahr
  • Kaufpreis: 19.000.000.000 (19 Mrd.) Dollar


Das sind

  • etwa 3.800.000.000 (3,8 Mrd.) Dollar pro Jahr seit Firmengründung
  • etwa 345.000.000 (345 Mio.) Dollar je Angestelltem
  • etwa 42 Dollar je Nutzer-Datensatz

Nur mal angenommen, Facebook möchte sich den Kaufpreis aus den Einnahmen refinanzieren. Dann bräuchte das bei den aktuellen Nutzerzahlen etwa 100 Jahre.

Facebook wird also nichts anderes übrig bleiben, als die Daten der Nutzer zu versilbern oder besser zu vergolden. 1 + 1 ist eben wieder mal nicht gleich 2. Aufgrund des mangelhaften Datenschutzes in den USA werden die Daten von Facebook nun mit den Daten von WhatsApp angereichert. Der immer wiederkehrende Versuch der Quadratur des Kreises passt diesmal sogar bildlich.

yourIT: Facebook kauft WhatsApp = Quadratur des Kreises


Die bisherige Strategie meiner Bekannten wird damit ad absurdum geführt - nix war's mit dem Datenschutz.

Doch wer jetzt glaubt, er könnte einfach WhatsApp verlassen und damit den Schutz seiner Daten wieder herstellen. Pustekuchen. Die bisher gesammelten Bestandsdaten gehören zum gekauften Inventar. Und sowieso: Egal welche App wir Nutzer als Zufluchtsort aufsuchen werden: Bei 19 Mrd. Dollar werden noch mehr App-Hersteller schwach werden.

Es hilft also nur eine Strategie: Erst überlegen, dann posten!


Sie sind besorgt um Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse? Dann schulen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter und definieren Sie eine passende Social Media Policy für Ihr Unternehmen - oder lassen Sie dies unsere Datenschutz-Experten übernehmen.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen. Fordern Sie uns!

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele

Sonntag, 6. Januar 2013

XING Radar und Datenschutz - Wie geht das zusammen?

Das Münchner Startup twofloats hat mit XING Radar eine iPhone-App auf Basis der Xing API veröffentlicht, die im Hintergrund arbeitet und sich meldet, wenn andere Nutzer der Anwendung den eigenen Weg kreuzen.

Joachim Rumohr, der sich selbst als “Deutschlands Xing-Experte Nummer 1″ bezeichnet, berichtet auf der folgenden Seite begeistert über die Lösung: http://www.rumohr.de/blog/2012/xing-radar-einer-ihrer-kontakte-ist-in-der-naehe/

Als begeisterter XING-User freue ich mich über neue Möglichkeiten des Social Media Netzwerks.

Als Datenschutz-Berater habe ich aber im Fall XING Radar so meine Bedenken. Das wird sicherlich keinen wundern. Ich bin gespannt, wie die Standard-Privatsphäre-Einstellungen im XING-Profil dazu aussehen. Wie kann ich vermeiden, dass andere sehen, wenn ich in der Nähe bin? Wie finde ich meine Ruhe vor kontaktfreudigen XING-Kontakten, wenn ich sie haben will? Muss ich etwa die Standortbestimmung für die App abstellen?

Leider kann ich XING Radar als Smartphone-User bisher nicht datenschutzrechtlich überprüfen. Hat ein Datenschutz-Kollege sich XING Radar bereits näher angeschaut? Ich freue mich über Kontakte zum Thema.

Freitag, 13. April 2012

Unterliegen Ort und Datum einer Vortrags-Veranstaltung dem Datengeheimnis?

Heute erhielt ich die Einladung von der IHK Reutlingen zum Vortragsnachmittag "Social Media - Was man kann und was man darf" - Rechtliche Grenzen und Hintergründe der Social Networks.

Damit ich nicht so viel schreiben muss, habe ich Euch die Einladung als PDF eingescannt:
 


Lest einfach selbst nach: Während alle personenbezogenen Daten der Vortragenden sowie des Ansprechpartners bei der IHK mitgeteilt werden, fehlen zwei wichtige Punkte für die Veranstaltung:
1. Ort und
2. Datum

In Kreisen der eingeladenen IHK-Mitglieder geht nun anscheinend das Gerücht um, diese Informationen würden dem Datengeheimnis unterliegen und wären daher aufgrund spezieller Datenschutzgesetze nicht mitgeteilt worden. Diesem Gerücht möchte ich hiermit widersprechen und werde es kurz widerlegen.

In jeder halbwegs sinnvollen Datenschutz-Einsteigerschulung wird ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz personenbezogener Daten erlassen wurde.

An den Daten Ort und Datum kann ich aber nichts personenbezogenes feststellen. Folglich kann das mit dem Datengeheimnis tatsächlich nur ein Gerücht sein (q.e.d.). Auch die Geheimhaltung begründende Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnisse getraue ich mich im Falle dieser öffentlichen IHK-Veranstaltung definitiv ausschließen.

Nachdem ich von der IHK Reutlingen erfahren habe, dass dort aufgrund der fehlenden Daten bereits Telefonanrufe in dreistelliger Zahl eingegangen sind, möchte ich hier abhilfe schaffen und verrate Ihnen die bisher streng geheimen und gut gehüteten Informationen zum Vortrag: 

Ort: Vortragssaal der IHK Reutlingen
Datum: 26.04.2012

Hatte ich bereits erwähnt, dass ich als Referent den Part für "Social Media & Datenschutz" übernehmen darf? Vielleicht kann ich das nutzen, um weitere Gerüchte und Irrtümer rund um das Thema Datenschutz auszumerzen.

Ich denke, diese Veranstaltung sollte sich keiner entgehen lassen (zur Online-Anmeldung). Das wird sicher witzig.

Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Ströbele

Montag, 5. März 2012

Chefsache Facebook

Aktuell boomt Social Media in Form von Facebook-Firmen-Accounts, XING-Unternehmens-Profilen und Blogs  auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In Ergänzung zur Firmen-Homepage bedeutet dies Aushängeschild, digitale Visitenkarte und vor allem einen neuen Fall für permanente Pflege.

Hier ein paar Tipps,damit Sie sich Überraschungen und Ärger sparen können:
  • Ziel festlegen: Was soll mit dem Unternehmens-Account / Blog erreicht werden?
  • Mitarbeiter schulen: Sagen Sie Ihren Mitarbeitern im Voraus, wo die Gefahren lauern, was Sie kommuniziert haben wollen und was nicht.
  • Einwilligungen einholen: Bevor Sie Daten des Mitarbeiters und ein Bild im Internet veröffentlichen, holen Sie dafür dessen schriftliche Einwilligung.
  • Früher an später denken: Klären Sie bereits jetzt, wem die Kontakte / Freunde nach einem Ausscheiden des Mitarbeiters gehören sollen.
  • Klare Aussage treffen: Stellen Sie eine Social Madia Policy für Ihr Unternehmen auf. Wie sollen Ihre Mitarbeiter im Social Web kommunizieren, mit wem und über was? Selbst wenn Sie nichts mit dem Social Web zu tun haben möchten: Kommunizieren Sie dies gegenüber Ihren Mitarbeitern. Diese sind auch ohne Ihr Zutun in Sozialen Netzwerken unterwegs. Woher sollen diese wissen, was sie dort schreiben dürfen und was nicht?
  • Neu (19.08.2013): Klären Sie Ihre Mitarbeiter über den korrekten Umgang mit der Impressums-Pflicht im Social Media auf. Hier ein Post zum Thema Impressum im XING-Profil.

Wie Sie sehen: Soziale Netzwerke wie Facebook & Co. sind und bleiben Chefsache!

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen haben: Kontaktieren Sie mich.

Ihr Thomas Ströbele

Freitag, 17. Februar 2012

Afterwork-Veranstaltung Social Media & Datenschutz am 29.02. in Hechingen

Am 29. Februar 2012 findet unsere 1. Afterwork-Party Zollernalb im Jahr 2012 statt. Lokalität ist wie meistens das WunderWERK in Hechingen.

Thema: Social Media & Datenschutz
... was Sie bei der Werbung und Nutzung von sozialen Netzwerken wissen sollten.

Facebook, XING und andere Social-Media-Dienstleister eröffnen exzellente Kommunikations- und Werbemöglichkeiten. Jedoch können solche Portale Schädlingen Tür und Tor ins Unternehmen öffnen und User gefährden, wenn Sie nicht aufpassen.

Wie Sie in Ihrem Unternehmen die Vorteile von sozialen Netzwerken nutzen, aber gleichzeitig Risiken erkennen und vermeiden können, erfahren Sie in unserem Vortrag.
• Facebook, Xing & Co. – Was ist datenschutzrechtlich zu beachten?
• Fallstricke für Unternehmen und Private
• Praxistipps und Empfehlungen zum rechtskonformen Einsatz

Das sollten Sie nicht verpassen!

Anmeldung bis spätestens Freitag 24.02.2012 unter http://www.yourit.de/externDATA/events/Einladung_Afterwork_Social_Media.pdf

Ich freue mich darauf, Sie bei dieser Gelegenheit persönlich kennen zu lernen.