Dienstag, 11. März 2014

§-11-Zertifizierung - Verlässliche Hilfe zur Selbsthilfe

Das digitale Zeitalter bietet nicht nur technisch beste Möglichkeiten. Zurückliegende Diskussionen zeigen eindrucksvoll, wie groß die Herausforderungen der Gegenwart sind. Vor allem der Nachweis der Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist eine maßgebliche Voraussetzung, damit Auftragnehmer auf der einen Seite und Auftragggeber auf der anderen den erforderlichen Schutz ihrer Daten erreichen und nachweisen können. Die Sicherheit und Verlässlichkeit der Auftragsdatenverarbeitung wird in der §11-Zertifizierung auf Grundlage des BDSG sichergestellt - ein echtes Plus in der täglichen Arbeit.


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Datenschutz wird umfassend garantiert


Die Zertifizierung nach §11 erfolgt nicht ohne Grund auf Basis bundesgesetzlicher Regelungen. Da unterschiedliche Auftraggeber in der Regel auch verschiedene Anforderungen an ihre auftragnehmenden Geschäftspartner übermitteln, ist es oftmals schwierig, eine belastbare und allgemein gültige Grundlage zur Auftragsbearbeitung zu erstellen. Der entscheidende Vorteil:

Ist ein Geschäftspartner nach §11 zertifiziert, so verzichten die meisten Auftraggeber auf eine weitere Prüfung. Das spart Kosten und sorgt für eine sachgerechte Abarbeitung.

Zertifizierung nach § 11 bietet wertvolle Erkenntnisse


Die §-11-Zertifizierung umfasst die Berücksichtigung spezieller Datenschutz-Anforderungen und erfolgt daher regelmäßig durch einen externen Dienstleister wie yourIT. Der für die Zertifizierung nach §11 zuständige Dienstleister bespricht zuerst die Ausgangssituation evaluiert Schwachstellen innerhalb der Organisation und erarbeitet daraus nachhaltige Verbesserungsvorschläge. Der entscheidende Vorteil: Durch den Blick von außen können die Organisationen oder Unternehmen sicher sein, dass wirkliche Schwachstellen entdeckt und damit beseitigt werden können. Die Anleitungen zur Verbesserung der betrieblichen Praxis werden dann in einem Katalog von Auditfragen festgehalten und später mit den zuständigen internen Mitarbeitern besprochen. Durch die schriftliche Fixierung erhält das unter die Lupe genommene Unternehmen gewissermaßen eine Handlungsanleitung.

Zertifizierung als ein wichtiges Marketinginstrument


Die Zertifizierung erfolgt nicht überraschend, sondern der Audittermin wird vorab im persönlichen Gespräch vereinbart. Abschließend erhalten Unternehmen oder Organisation einen schriftlich ausformulierten Bericht, der das Audit und die Handlungsempfehlungen abschließend fixiert. Dieser Audit-Bericht wird durch die Zertifizierten nicht nur nach innen, sondern auch nach außen genutzt. Während der Audit-Bericht für den internen Bereich wertvolle Erkenntnisse liefert, kann er nach außen als wichtiges Marketinginstrument für die Akquise neuer Kunden genutzt werden.

Da die Rezertifizierung nach §11 regelmäßig erfolgt, ist das Audit stets auf dem aktuellen Stand und die Möglichkeit der Nutzung, beispielsweise für Marketingzwecke, jederzeit gegeben. Weil alles nachprüfbar ist, können Unternehmen oder Organisationen offensiv bewerben, dass sie verlässlich nach §-11-BDSG zertifiziert sind.

Wenn Sie die Möglichkeit nutzen, unser IT-Systemhaus um eine konkrete Unterstützung anzufragen, sind wir gerne mit einem Angebot behilflich. Durch die zeitnahe Zertifizierung sind wir in Lage, Ihnen schnellstmöglich die Sicherheit zu geben, die Ihre Arbeit auf verlässlicher Grundlage möglich macht und Ihnen wertvolle Pluspunkte im Kundenkontakt sichert.

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Ich freue mich auf Ihre Projektanfragen.

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele