Freitag, 31. Juli 2015

yourIT-Tipps zum IT-Sicherheitsgesetz - Was Mittelständler jetzt beachten sollten

Am letzten Wochenende ist nach rund sechsmonatigen parlamentarischen Beratungen das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Kraft getreten. Das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz (kurz IT-SiG) stellt für Unternehmen "der kritischen Infrastruktur" Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit auf. Es enthält z.B. eine Verpflichtung zur Meldung von Datenpannen und Cyber-Attacken. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) in diesem Bereich fallen eigentlich durch das Gesetzesraster. Weshalb diese häufig trotzdem betroffen sind, wissen die securITy-Experten von yourIT.


Das IT-Sicherheitsgesetz stellt dabei eine Zusammenfassung von bereits bestehenden Gesetzen dar. Wer darin eine konkrete Festlegung von Maßnahmen erwartet, die Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Sicherung ihrer IT umsetzen müssen, kann lange suchen. Auf Grund der Schnelllebigkeit im Bereich IT-Sicherheit wäre dies aber auch nicht zielführend. Das IT-Sicherheitsgesetz stellt aber einen Rahmen dar - der durch noch zu erlassende Rechtsverordnungen und abzustimmende Sicherheitsstandards konkretisiert werden wird.

Ziele des IT-Sicherheitsgesetzes


Ein wichtiges Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist es, das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu stärken. Die dort künftig zusammenlaufenden Informationen über IT-Angriffe sollen zügig ausgewertet und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Nachdem das IT-Sicherheitsgesetz jetzt inkraft getreten ist, sind die Betreiber Kritischer Infrastrukturen nun zur Erarbeitung und Umsetzung von IT-Mindeststandards in ihrem Bereich verpflichtet.

Definition "Kritische Infrastruktur"


Das IT-Sicherheitsgesetz
Definition "Kritische Infrastruktur" in Sektoren, Branchen und Schutzzielen

Das IT-Sicherheitsgesetz nennt eine "kritischen Infrastruktur" - KRITIS. Dazu zählen speziell Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsunternehmen sowie Unternehmen aus den Branchen Energie- und Wasserversorgung, Transport und Verkehr, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit und Ernährung / Lebensmittel.

Weshalb sind KMUs vom IT-Sicherheitsgesetz betroffen?


Direkt betroffen vom IT-Sicherheitsgesetz sind Schätzungen zufolge nur etwa 2.000 Betriebe in ganz Deutschland. Kleine und mittelständische Unternehmen - sogenannte KMUs fallen eigentlich durch das Raster der Gesetzgebung. Demnach könnte man meinen, KMU müssten die Anforderungen an die IT-Sicherheit nicht zwingend erfüllen. Davon ist aber nicht auszugehen. Arbeitet z.B. ein KMU als Zulieferer für ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, das sehr wohl das IT-Sicherheitsgesetz beachten muss, kann das KMU fest damit rechnen, dass der Auftraggeber die Einhaltung gewisser IT-Sicherheits-Standards vom KMU fordert.

Vom IT-Sicherheitsgesetz IT-SiG
Vom IT-Sicherheitsgesetz IT-SiG direkt und indirekt betroffene Unternehmen

"Eine gute Wahl für einen IT-Sicherheitsstandard ist sicherlich die ISO 27001", so Thomas Ströbele, Geschäftsführer der yourIT und Lead Auditor ISO 27001. "Diese Norm ist derzeit der international anerkannteste Standard zum Thema Informationssicherheit."

Auf dem Weg zur ISO 27001 macht es aber oft Sinn, sich "kleinerer" IT-Sicherheitsstandards als Etappenziele zu bedienen. Beispiele hierfür sind ISA+, ISIS12 oder BSI-Grundschutz. Zwischen-Zertifizierungen sind damit einfacher erreichbar. Es stellt sich schneller ein Erfolgserlebnis ein. Die erreichten Ergebnisse lassen sich für die Erreichung der Zertifizierung nach ISO 27001 wiederverwerten.


ISA+, ISIS12, BSI-IT-Grundschutz und ISO 27001
IT-Sicherheits-Standards im Vergleich - ISA+, ISIS12, BSI-IT-Grundschutz und ISO 27001

Kosten der Umsetzung der Vorschriften des IT-Sicherheitsgesetzes für betroffene Unternehmen?


Für die Wirtschaft entsteht bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie deren Zulieferern Erfüllungsaufwand für die Einhaltung von IT-Sicherheits-Standards und die Einrichtung und Aufrechterhaltung entsprechender Meldewege.

Dies wird nur dort zu erheblichen Mehrkosten führen, wo bislang noch kein hinreichendes Niveau an IT-Sicherheits-Standards bzw. keine entsprechenden Meldewege etabliert sind. Für diejenigen betroffenen Unternehmen, die sich bereits in der Vergangenheit mit Datenschutz & IT-Sicherheit beschäftigt haben, sind keine steigenden Kosten zu erwarten. Zusätzliche Kosten entstehen für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen und deren Zulieferer durch die Durchführung der vorgesehenen IT-Sicherheitsaudits.

Fazit zum IT-Sicherheitsgesetz


Wenn die Umsetzung notwendiger Pflichten auf freiwilliger Basis scheitert, muss der Staat manchmal einschreiten und gesetzliche Regelungen erlassen. Insofern finden sich viele Parallelen zwischen der Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes und der Durchsetzung der Gurtpflicht. 1975 verweigerten sich Millionen Menschen dem Lebensretter Sicherheitsgurt. Männer fürchteten um ihre Freiheit, Frauen um ihren Busen. Erst die Einführung der Gurtpflicht mit empfindlichen Strafen ebnete der Vernunft und dem Sicherheitsgurt den Weg zum Lebensretter Nr. 1. Genauso wird das IT-Sicherheitsgesetz den Sicherheits-Muffeln unter den Unternehmen mit Kontrollen und empfindlichen Strafen den richtigen Weg ebnen. Schaut man sich die oben genannten Schutzziele an, profitieren wir alle davon.

“Unternehmen aus den im IT-Sicherheitsgesetz genannten Branchen sollten sich spätestens jetzt mit der Sicherheit ihrer Informationstechnik auseinandersetzen”, empfiehlt Thomas Ströbele. “Nach in Kraft treten der Rechtsverordnung bleibt diesen gerade mal sechs Monate Zeit, eine Kontaktstelle für das BSI zu benennen. Innerhalb von zwei Jahren müssen dann die definierten Mindeststandards umgesetzt werden.”

Wer schon jetzt die Voraussetzungen für ein gesundes und nachhaltiges Management von Informationen schafft, kann den gesetzlichen Neuerungen gelassen entgegensehen. yourIT unterstützt Unternehmen unter anderem mit IT-Schwachstellenanalysen sowie Datenschutz- und IT-Sicherheits-Audits, durch die festgestellt werden kann, inwieweit die Anforderungen der ISO 27001 bereits umgesetzt sind oder welche Maßnahmen noch notwendig sind. Außerdem unterstützt yourIT Unternehmen beim Erreichen der Zertifizierung nach ISO 27001.

Nachdem ich vergangenes Jahr in meinem Urlaub den Roman "BLACKOUT - Morgen ist es zu spät" gelesen habe, kommen mir die genannten Schutzziele vielleicht als besonders schützenswert vor. Beachten Sie unsere Sommeraktion 2015: Zu jedem Termin im August und September 2015 bringen wir ein kostenloses Exemplar des Bestsellers mit.

Buchempfehlung BLACKOUT
Empfohlene Urlaubslektüre von yourIT: Roman BLACKOUT - Morgen ist es zu spät

Ich freue mich auf Ihre Termin- und Projektanfragen. Fordern Sie uns!

Ihr

Thomas Ströbele 


BEST OF CONSULTING 2015 - Initiative Mittelstand prämiert yourIT-Beratungspakete mit dem Innovationspreis-IT


Unsere Beratungspakete
wurden beim Innovationspreis-IT der Initative Mittelstand mit dem Preis BEST OF CONSULTING 2015 ausgezeichnet.

Best of 2015 - Initiative Mittelstand

Donnerstag, 23. Juli 2015

Gefördertes Angebot - §11-BDSG-Zertifikat zur Auftragsdatenverarbeitung

Sie haben ein Anschreiben eines Kunden (hier: Auftraggeber) erhalten, der mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG schließen möchte? Sie haben nicht so wirklich einen Plan, was nun zu tun ist? Dann sind Sie hier richtig. Wir verhelfen Ihnen schnell und unkompliziert - und im besten Fall noch staatlich gefördert - zur notwendigen §11-Zertifizierung.


Mit einer proaktiven §11-Zertifizierung sparen Sie als Auftragnehmer bei der Auftragsdatenverarbeitung sich und Ihrem Auftraggeber sehr viel Prüfaufwand und damit Zeit und Geld.

Zertifizierung für Auftragsdatenverarbeiter gemäß §11 BDSG - von yourIT

Was bedeutet Auftragsdatenverarbeitung?


Datenverarbeitung im Auftrag liegt immer dann vor, wenn personenbezogene Daten Im Auftrag von einem Dienstleistungsunternehmen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Ihr Auftraggeber, also Ihr Kunde, muss Sie in regelmäßigen Abständen prüfen ob Sie ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz eingerichtet haben und diese auch eingehalten werden. Wie diese Überprüfung durchzuführen ist, hat der Gesetzgeber nicht näher bestimmt, die Überprüfung ist aber zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Dasselbe gilt im Umkehrschluss für Sie, wenn Sie in der Position als Auftraggeber fungieren.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verbleibt beim Auftraggeber! Der Mindestumfang des Vertragsinhalts wird im Gesetz konkret und umfassend vorgegeben.

Wird die Überprüfung des Auftragnehmers unterlassen oder der Vertrag nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise abgeschlossen, erfüllt dies den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und ist mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € belegt. Daher das Interesse Ihres Auftraggebers, diesen Vertrag nun korrekt mit Ihnen zu schließen.

Die Vorprüfung: Sind Sie überhaupt ein Auftragsdatenverarbeiter?


Zuallererst prüfen wir, ob Sie im fraglichen Fall überhaupt ein Auftragsdatenverarbeiter sind. Typische Beispiele für Auftragsdatenverarbeitung sind:
  • Ihr Callcenter ruft die Kunden des Auftraggebers an und erhebt Kontaktdaten;
  • Ihr Lettershop adressiert Werbe-Briefe an die Kunden des Auftraggebers;
  • Ihr IT-Systemhaus wartet die IT-Systeme des Auftraggebers, z.B. auch per Fernwartung;
  • Sie stellen das Rechenzentrum für Ihren Auftraggeber;
  • Sie betreiben eine (online) Backup-Sicherheits-Speicherung oder andere Archivierung für Ihre Kunden;
  • Sie betreiben ein Outsourcing personenbezogener Datenverarbeitung im Rahmen von Cloud-Computing;
  • Sie betreiben zumindest teilweise die Telekommunikationsanlage Ihres Auftraggebers (soweit nicht TKG);
  • Sie erfassen und/oder konvertieren für Ihre Kunden Daten und scannen dessen Dokumente ein;
  • Sie entsorgen Papier und/oder andere Datenträger für Ihren Auftraggeber.
Die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen durch andere Stellen sind kraft Gesetzes (§ 11 Abs. 5 BDSG) Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG. Das gilt bereits dann, wenn bei diesen Tätigkeiten ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Keine Auftragsdatenverarbeitung liegt z.B. vor bei Unternehmensberatung, reinem Postversand, reiner Transport- oder Telekommunikationsdienstleistung im Sinne des TKG oder Bankgeschäften, Reinigungsdienstleistungen. Strittig ist aktuell die Rolle des Steuerberaters.

Aber auch hier gilt: Ohne Vertrag geht nichts! Die insoweit mit dem Aufgabenübernehmer zu treffenden vertraglichen Vereinbarungen müssen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Interessenlagen der betroffenen Personen und die Zweckbindung für die Daten (vgl. § 28 Abs. 5 BDSG) oft einen vergleichbaren Inhalt wie Verträge nach § 11 BDSG haben.

Das tun wir für Sie


Wir haben Sie als Auftragsdatenverarbeiter klassifiziert. Nun klären wir mit Ihnen im Rahmen unserer Schwachstellenanalyse die notwendigen Unterlagen und Auditfragen. Sollten Unterlagen fehlen, können wir Ihnen in den meisten Fällen mit Mustern aushelfen, die Sie dann nur noch an Ihr Unternehmen anpassen müssen. Dann bekommen Sie von uns Zeit, sich auf ein erfolgreiches Audit vorzubereiten. Wir vereinbaren den Audittermin mit Ihnen und führen das Audit durch. Wir erstellen einen schriftlichen Beratungbericht und - falls die Anforderungen erfüllt wurden - Ihr §11-Zertifikat. Die Rezertifizierung kann durch uns regelmäßig durchgeführt werden.

Das alles erhalten Sie von uns im Rahmen des Auftrags


Sie erhalten von uns:
  • die Zertifizierungs-Urkunde gemäß §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung;
  • einen schriftlichen Beratungsbericht;
  • die notwendigen Checklisten und Fragebögen;
  • fehlende Dokumente / Formulare zur Anpassung an Ihr Unternehmen;
  • jede Menge Tipps zur Optimierung Ihrer datenschutzrechtlichen Abläufe.
Der erste Tipp vorweg: Nutzen Sie Ihre §11-Zertifizierung werblich. Sie bringt Ihnen Vorteile bei der erfolgreichen Akquise neuer Kunden.

Ihr Nutzen


Folgenden Nutzen bringt Ihnen die §11-Zertifizierung:
  • Sie können die angeforderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zeitnah und guten Gewissens unterzeichnen;
  • für künftige Anfragen anderer Auftraggeber sind Sie gut vorbereitet;
  • in der Regel ersparen Sie sich weitere Prüfungen durch den Auftraggeber;
  • da Ihr Auftraggeber die Kontrolle sonst durchführen müsste, sparen Sie diesem Zeit und Kosten bei der Vergabe von Aufträgen an Sie;
  • Sie erhalten ein günstiges Werbemittel, mit dem Sie sich von den meisten Mitbewerbern abgrenzen können.

Achtung: Die §11-Zertifizierung durch unser Beratungsunternehemen ist im Jahr 2017 noch förderfähig! Mehr zu diesem und unseren anderen staatlich geförderten Beratungspaketen haben wir auf einer Webseite zusammengestellt: http://www.mITgroup.eu


Das yourIT Beratungskonzept in 4 Phasen


Holen Sie sich Fördermittel bis zu 1.500 EUR. Die Bedingungen finden Sie hier.

Die §11-Zertifizierung bieten wir erfolgreich bundesweit an. Unsere Methodik und modernste Technik ermöglicht es uns in den meisten Fällen, das Audit schnell und unkompliziert auch ohne vor-Ort-Termin durchzuführen. Ihr Auftraggeber sollte nicht unnötig warten müssen, oder?

Worauf warten Sie noch? Sprechen Sie mich an.

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele