Samstag, 12. November 2016

15 simple Datenschutz-Regeln, die jeder Arbeitnehmer an seinem Büro-Arbeitsplatz beachten sollte

Personenbezogene und/oder vertrauliche Daten werden heutzutage überall im Unternehmen verarbeitet. Ein Mindestmaß an Sicherheit ist deshalb an allen Stellen gefordert. Hier 15 einfache Datenschutz & Informationssicherheits-Grundregeln, die Sie als Mitarbeiter mindestens beachten sollten:


15 simple Datenschutz-Regeln für 90% Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz
15 simple Datenschutz-Regeln für 90% Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz

  1. Auch beim kurzfristigen Verlassen Ihres Büros den PC sperren (Sperren geht auf Windows Rechnern am schnellsten mit der Tastenkombination “Windows” + “L” für “Lock” oder mit Ctrl-Alt-Entf danach Enter.);
  2. Wenn möglich Ihr Büro verschließen und die Schlüssel zum Büro, Schreibtisch usw. sicher verwahren. Ihre Schlüssel nicht mit Aufschriften oder Anhängern kennzeichnen, aus denen hervorgeht, zu welchem Schloss sie passen (Nutzen Sie stattdessen farbliche Markierungen, die Ihnen helfen, mehrere Schlüssel schnell richtig zuzuordnen, die im Verlustfall für Dritte jedoch keinen Informationswert besitzen.);
  3. Stellen Sie sicher, dass sich Besucherinnen und Besucher nur in Ihrem oder im Beisein anderer Mitarbeiters im Büro aufhalten; achten Sie darauf, dass Besucher/innen keine personenbezogenen und/oder vertraulichen Daten zur Kenntnis nehmen können;
  4. Keine Papier-Fehlkopien oder Fehldrucke mit personenbezogenem und/oder vertraulichem Inhalt in den Papierkorb entsorgen; Stattdessen Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die nicht mehr benötigt werden, vom übrigen Papierabfall getrennt in Ihrem Büro sammeln und alsbald vernichten (Schredder bzw. Aktenvernichtung – dabei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten);
  5. Ihr Passwort sorgfältig auswählen, geheim halten und nicht aufschreiben;
  6. Darauf achten, dass der Bildschirm so ausgerichtet ist, dass kein Unbefugter/Besucher die Daten auf dem Bildschirm lesen kann (Fenster oder Tür).
  7. Nur die personenbezogenen und/oder vertraulichen Daten verarbeiten, die Sie für Ihr Aufgabengebiet benötigen und möglichst keine personenbezogenen Daten auf der Festplatte Ihres PCs speichern (dafür sind die Netzlaufwerke bzw. falls vorhanden das Dokumentenmanagementsystem vorgesehen;
  8. Regelmäßig prüfen, welche Daten Sie nicht mehr benötigen und diese dann löschen – dabei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten;
  9. Personenbezogene und/oder vertrauliche Daten nur dann auf Datenträger (CD-ROM/DVD, USB-Sticks etc.) oder Cloud-Laufwerke kopieren, wenn dies unumgänglich ist und Verschlüsselung einsetzen; Datenträger und Papier-Unterlagen mit vertraulichem oder personenbezogenem Inhalt bei Abwesenheit unter Verschluss halten (Schrank, Schreibtisch);
  10. “alte” oder defekte Datenträger (Festplatten, USB-Sticks usw.) nicht einfach wegwerfen, sondern sie beim Administrator zur zentralen Vernichtung abgeben;
  11. Denken Sie auch darüber nach, ob Sie Festplatten (z.B. im Wartungsfall) aus der Hand geben dürfen;
  12. Keine Privatnutzung von E-Mail, Internet, Telefon, etc. Private Software oder private Datenträger haben im Büro-Netzwerk nichts zu suchen; das Gleiche gilt für unbekannte zusätzliche Rechner (mobile oder stationäre);
  13. Auf mobilen PC, Festplatten verschlüsseln;
  14. Personenbezogene und/oder vertrauliche Daten niemals unverschlüsselt per E-Mail versenden.
  15. Zum Schutz vor Viren und Erpressungstrojanern immer erst denken und dann klicken; eine kostenlose Mitarbeiter-Checkliste "So schütze ich unsere IT vor Viren und Trojanern finden Sie hier zum Download.



Unglaublich, aber allein durch die Einhaltung dieser 15 simplen Datenschutz &Informationssicherheits-Regeln erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes auf 90%.

Freitag, 11. November 2016

Datenschutz ist doch kein zahnloser Papiertiger - WhatsApp stoppt Datenweitergabe an Facebook

Ende August 2016 hatte WhatsApp angekündigt, künftig Nutzerdaten an die Konzernmutter Facebook weiter zu geben. Wir berichteten auf diesem Blog.




Die massive Kritik von Seiten der Datenschützer an diesem Vorhaben zeigt nun Wirkung: Daten von europäischen WhatsApp-Nutzern werden nicht an Facebook weitergegeben - vorerst zumindest.

Der vorläufige Stopp solle den Datenschützern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen. Danach will Facebook diese abwägen, erklärte das weltgrößte Online-Netzwerk am Mittwoch.

Für langjährige Kämpfer für den Datenschutz ist schon dieses Einlenken von Facebook ein kleiner Erfolg. Immerhin ist es noch nicht lange her, da hätte Facebook sich keinen Deut um die Sorgen der Datenschützer geschert. Der deutsche Datenschutz ist wohl dovh mehr als ein zahnloser Papiertiger. Und auch die EU-Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO wird den rücksichtslosen Datenkraken ihre Krallen spüren lassen.

Dafür werden wir schon sorgen.

Einladung zum Vortrag bei der IHK Reutlingen


Vortrag zur EU-Datenschutzgrundverordnung #DSGVO am Dienstag 15.11.2016 ab 13:30 Uhr


Gemeinsam mit der IT-Rechtsanwältin Dr. Anke Thiedemann referiert Thomas Ströbele, Geschäftsführer der yourIT und Berater für Datenschutz und Informationssicherheit zu den Neuerungen der EU-DSGVO und zur praktischen Umsetzung in mittelständischen Unternehmen.

Dienstag 15.11.2016 ab 13:30 Uhr bei der IHK in Reutlingen



Das sollten Sie nicht verpassen!