Montag, 23. April 2018

Das Recht auf Vergessenwerden - Eigene Daten finden und löschen lassen

Umfrage zeigen, dass viele Verbraucher von dem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen wollen. Trifft das auch auf Sie zu? Dann sollten Sie zuerst wissen, wie Sie Ihre Daten im Internet überhaupt finden können. Hier sind einige Tipps.


Betroffenenrechte selbst nutzen


82 Prozent der Verbraucher in Europa wollen ihre neuen Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ausüben und die Daten, die Unternehmen zu ihnen erfassen, einsehen, begrenzen oder löschen, so eine Umfrage von Pegasystems. Sogar ganze 90 Prozent wollen sich darüber informieren, wie ihre Daten verwendet werden. Für mehr als die Hälfte (57 Prozent) ist es sehr wichtig, die Nutzung persönlicher Daten direkt zu kontrollieren. Für 31 Prozent ist dies zumindest noch wichtig.

Die deutliche Mehrheit (93 Prozent) würde das Recht zur Datenlöschung nutzen, wenn Unternehmen ihre Daten auf eine Weise nutzen, mit der sie nicht einverstanden sind. 89 Prozent würden das Geschäftsverhältnis daraufhin ganz kappen. Über Dreiviertel der Befragten (78 Prozent) bevorzugen Unternehmen, die mit den Daten offen und transparent umgehen. Knapp die Hälfte der Befragten (47 Prozent) würde ihre Daten gelöscht haben wollen, wenn Unternehmen die Informationen mit anderen Unternehmen austauschen oder gar verkaufen würden.

Das Recht auf Vergessenwerden - Wie Sie Ihren Löschanspruch umsetzen

Es stellt sich die Frage: Wie ist es mit Ihnen? Wollen auch Sie zum Beispiel das Recht auf Vergessenwerden nutzen? Doch wie geht das eigentlich?






Misstrauen ist weit verbreitet


In der Global-Trends-Studie von Ipsos gab jeder Zweite (54 Prozent) an, sich bei der Weitergabe seiner Daten unwohl zu fühlen. Nur jeder fünfte Internetnutzer (20 Prozent) in Deutschland hält seine Daten im Netz für sicher, wie eine weitere Befragung des Digitalverbands Bitkom ergab.

78 Prozent geben dagegen an, ihre Daten seien online eher (40 Prozent) oder völlig (38 Prozent) unsicher. Das höchste Vertrauen bei den Bürgern genießen beim Um-gang mit ihren Daten der eigene Internet-Zugangsanbieter sowie der eigene E-Mail-Anbieter (je 49 Prozent). Das geringste Vertrauen wird den sozialen Netzwerken entgegengebracht (15 Prozent).

Welche Daten von mir sind bereits im Internet?


Wenn Sie selbst nun Ihre Daten zum Beispiel bei sozialen Netzwerken oder anderen Online-Diensten löschen lassen, also von Ihrem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen wollen, stehen Sie vor einer Herausforderung:

Wer hat Ihre Daten bekommen, und zwar von Ihnen selbst? Das ist weitaus schwieriger zu beantworten, als man im ersten Moment glauben mag. Bei der Vielzahl an Online-Diensten und Apps, die man nutzt, und mehr noch bei der enormen Zahl der Dienste, bei denen man sich einmal angemeldet hat und die man nicht oder nicht mehr nutzt: Wer hat da noch die Übersicht?

Tipp: Suchmaschinen und spezielle Tools können helfen


Aus Sicht des Datenschutzes lautet die Empfehlung natürlich Datensparsamkeit, die Datenschutz-Grundverordnung spricht von Datenminimierung. So wichtig es auch ist, sich an dieses Prinzip zu halten: Sind die Daten bereits im Internet veröffentlicht, hilft Datenminimierung auch nicht mehr. Stattdessen müssen Sie auf Datensuche gehen, Sie müssen sich also selbst im Internet suchen. Hier erweisen sich Suchmaschinen wie ixquick.de oder duckduckgo.com als hilfreich. Über diese Tools können Sie nach Ihren eigenen Daten suchen, ohne die bei Suchmaschinen üblichen Nutzerspuren zu erzeugen.

Haben Sie möglichst viele Ihrer Daten gefunden, sollten sie deren jeweiliges Risiko bewerten. Danach beginnt das Verfahren, entsprechende Löschanfragen zu erstellen.

Sicherlich werden in Kürze spezielle Tools und Dienste ihre Hilfe von der Suche bis zur Löschkontrolle anbieten. Wir halten Sie gerne über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden. Abonieren Sie dazu einfach unseren kostenlosen Newsletter unter https://www.yourit.de/newsletter.