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Mittwoch, 16. Mai 2018

EU-DSGVO - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten - Jetzt bloß keine Fehler machen

Hechingen, 16.05.2018. Noch 9 Tage, dann gilt die EU-DSGVO. Langsam macht sich Hektik breit im deutschen Mittelstand. Die Nerven liegen blank. Auch unser yourIT-Datenschutz-Team bekommt dies zu spüren. Ein Gerücht hat sich in die Köpfe der Verantwortlichen eingebrannt: Angeblich muss bis 25.05.2018 der bestellte Datenschutzbeauftragte dem zuständigen Aufsichtsamt gemeldet werden. Aber stimmt das überhaupt?


yourIT als MythBuster - Diesmal zur Meldung des DSB an die Aufsichtsbehörde

Wo kommen die "Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten" in der EU-DSGVO vor?


Die EU-DSGVO erwähnt an mehreren Stellen die "Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten":
  • Art. 13 DSGVO "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person":
    Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: