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Dienstag, 9. April 2024

WhatsApp und die EU-DSGVO - kann ich WhatsApp zur internen Kommunikation in meinem Business verwenden?

WhatsApp und die EU-DSGVO - kann ich WhatsApp zur internen Kommunikation in meinem Business verwenden?

 

Mit seinen über zwei Milliarden Nutzern ist WhatsApp inzwischen aus der privaten Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Da liegt es fast schon auf der Hand, dass WhatsApp oft auch für die unternehmensinterne Kommunikation verwendet werden soll. Doch leider ist WhatsApp datenschutzrechtlich nicht unproblematisch, denn WhatsApp gleicht die Kontaktdaten im Adressbuch ab. Außerdem steht hinter WhatsApp die Meta Platforms, Inc. - die Muttergesellschaft von Facebook, die nicht unbedingt für vorbildlichen Datenschutz bekannt ist.

Bild: WhatsApp

In diesem Artikel werden wir die DSGVO-Konformität von WhatsApp für die unternehmensinterne Kommunikation näher beleuchten. 

Sonntag, 26. September 2021

Geldbußen nach der EU-DSGVO

Der Begriff „Geldbuße“ klingt so, als ginge es um ein paar Euro. Bei den Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sieht das allerdings etwas anders aus. Und auch sonst weisen sie einige Besonderheiten auf, die man kennen sollte.

Geldbußen in maßloser Höhe?

„Irrsinn“ war ein Begriff, den man anfangs häufig hören konnte, wenn es um die mögliche Höhe von Geldbußen nach der EU-DSGVO ging. Und tatsächlich: Eine maximale Höhe von 20 Millionen Euro bzw. 4% des gesamten weltweit erzielten Konzern-Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs ist eine echte Ansage.

Bußgelder nach EU-DSGVO
Geldbußen nach EU-DSGVO

Doch wie so oft im Leben sollte man auch hier genauer hinsehen, um was es eigentlich geht...

Mittwoch, 13. Februar 2019

Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter äußert sich zu WhatsApp

Seit dem 01. Januar 2019 ist mit Ulrich Kelber erstmals ein Informatiker der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit – er folgt auf Andrea Voßhoff. In einem Interview äußert sich Kelber zum Thema WhatsApp.


Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter


Ende November wurde der SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Kelber wurde zum Nachfolger von Andrea Voßhoff (CDU). Das Amt trat Kelber zum 01. Januar 2019 an und legte dafür sein Bundestagsmandat nieder.

Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter äußert sich zu WhatsApp


Klare Aussage gegen den Messenger-Dienst WhatsApp


In einem Interview mit Legal Tribune Online (LTO) stellt Ulrich Kelber dar, ...

Donnerstag, 31. Januar 2019

Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Nur 20% aller Internetnutzer haben irgendwie geregelt, was nach ihrem Tod mit den Accounts bei Facebook, Whatsapp & Co. geschehen soll. Bei den Internetnutzern der Generation 65 plus sind es – man mag es kaum glauben – sogar nur 4%! Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Alles nicht so schlimm? Dieser lockere Spruch trägt so lange, bis es ernst wird.


Digitales Leben


Viele Menschen leben heute regelrecht digital. Die Bankverbindung, der Stromvertrag – alles läuft über das Internet, schriftliche Unterlagen existieren überhaupt keine mehr. Bilder sind in einer Cloud abgelegt oder auf einem Smartphone, beides natürlich mit Passwort gesichert. Der gesamte Austausch mit Freunden und Bekannten läuft über Facebook, Threema usw.

Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass


E-Mail-Account am Arbeitsplatz


Und was geschieht im Todesfall?

Freitag, 11. November 2016

Datenschutz ist doch kein zahnloser Papiertiger - WhatsApp stoppt Datenweitergabe an Facebook

Ende August 2016 hatte WhatsApp angekündigt, künftig Nutzerdaten an die Konzernmutter Facebook weiter zu geben. Wir berichteten auf diesem Blog.




Die massive Kritik von Seiten der Datenschützer an diesem Vorhaben zeigt nun Wirkung: Daten von europäischen WhatsApp-Nutzern werden nicht an Facebook weitergegeben - vorerst zumindest.

Der vorläufige Stopp solle den Datenschützern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen. Danach will Facebook diese abwägen, erklärte das weltgrößte Online-Netzwerk am Mittwoch.

Für langjährige Kämpfer für den Datenschutz ist schon dieses Einlenken von Facebook ein kleiner Erfolg. Immerhin ist es noch nicht lange her, da hätte Facebook sich keinen Deut um die Sorgen der Datenschützer geschert. Der deutsche Datenschutz ist wohl dovh mehr als ein zahnloser Papiertiger. Und auch die EU-Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO wird den rücksichtslosen Datenkraken ihre Krallen spüren lassen.

Dafür werden wir schon sorgen.

Einladung zum Vortrag bei der IHK Reutlingen


Vortrag zur EU-Datenschutzgrundverordnung #DSGVO am Dienstag 15.11.2016 ab 13:30 Uhr


Gemeinsam mit der IT-Rechtsanwältin Dr. Anke Thiedemann referiert Thomas Ströbele, Geschäftsführer der yourIT und Berater für Datenschutz und Informationssicherheit zu den Neuerungen der EU-DSGVO und zur praktischen Umsetzung in mittelständischen Unternehmen.

Dienstag 15.11.2016 ab 13:30 Uhr bei der IHK in Reutlingen



Das sollten Sie nicht verpassen!

Sonntag, 28. August 2016

WhatsApp & Datenschutz - So widersprechen Sie der Datenweitergabe an Facebook

WhatsApp hat am 25.08.2016 zum ersten Mal seit der Übernahme durch Facebook die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie geändert.Vor 2 1/2 Jahren hat sich Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp für 19 Milliarden Dollar einverleibt. Ein solcher Mega-Deal muss sich irgendwann auszahlen. Dazu verknüpft Facebook nun die Nutzer-Daten von WhatsApp mit den eigenen. Sie können dies verhindern. Wir zeigen Ihnen hier, was sie tun müssen.



Screenshot WhatsApp Zustimmung Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie
WhatsApp Zustimmung Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie

Auf dem Weg zum gläsernen Internet-Nutzer


Kurz nach der Übernahme durch Facebook hatten die WhatsApp-Verantwortlichen noch auf dem WhatsApp Blog verkündet: "Und das wird sich für euch, unsere Benutzer, ändern: Nichts. [...] Es hätte zwischen unseren beiden Firmen nie eine Partnerschaft geben können, wenn wir in irgendeiner Form unsere grundlegenden Prinzipien, die unsere Firma, unser Produkt und unsere Vision definieren, hätten verletzten müssen."

Donnerstag 25.08.2016 ist der Tag, an dem dieses Versprechen offiziell gebrochen wurde. Experten gehen davon aus, dass WhatsApp und Facebook bereits seit der Übernahme Nutzer-Daten austauschen. Ebenfalls auf dem WhatsApp Blog wurde nun die aus Sicht von WhatsApp notwendigen Änderungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie verkündet - mit weitreichenden Folgen!

Diese neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie sind ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Internet-Nutzer.

"Heute aktualisieren wir zum ersten Mal seit vier Jahren die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, als Teil unserer Pläne in den kommenden Monaten Wege zu testen, wie Personen mit Firmen kommunizieren können. Die aktualisierten Dokumente spiegeln auch wider, dass wir jetzt ein Teil von Facebook sind [...]"

Was ändert sich?


Durch die neuen Bedingungen nimmt sich WhatsApp das Recht, WhatsApp-Account-Informationen mit Facebook zu teilen, um die Erlebnisse der Nutzer mit Werbung und Produkten auf Facebook zu "verbessern". Die Chats und die Telefonnummer des Nutzers werden aber auch weiterhin nicht auf Facebook geteilt.

Es geht also nicht nur um die Weitergabe der Mobilfunknummer des WhatsApp-Nutzers an Facebook, wie die seit Donnerstag kursierenden Pressemeldungen und Blogbeiträge suggerieren (vgl. BILD.de). Das wäre vermutlich wirklich nicht so schlimm, weil die meisten Facebook-Nutzer ihre Mobilfunknummer eh schon im Facebook-Account hinterlegt haben.

Sondern es geht zumindest prinzipiell darum, dass ALLE WhatsApp-Daten eines Nutzers an Facebook weitergeleitet werden sollen.

Als externem Datenschutzbeauftragten ist mir diese Denkweise von amerikanischen Unternehmensgruppen bereits bekannt. Alle Daten im Konzern sollen allen Konzernunternehmen bedingungslos zur Verfügung stehen, um damit den Profit zu optimieren. In Deutschland sehen wir das anders. In unserem BDSG gibt es kein Konzernprivileg. Jedes Konzernunternehmen wird als einzelnes Unternehmen betrachtet und unterliegt für die Datenweitergabe denselben Ansprüchen wie externe Unternehmen. Es ist also jeweils einzeln zu klären, ob eine Datenweitergabe überhaupt in Frage kommt und wenn ja, zu welchem Zweck welche Daten weitergegeben werden dürfen und ob es sich dabei um eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG (Controller - Prozessor) oder um eine Funktionsübertragung (Controller - Controller) handelt.

WhatsApp versucht sich mit der aktuellen Zustimmungs-Anfrage zu den neuen WhatsApp Nuntzungsbedingungen und zur Datenschutzrichtlinie nun offiziell eine Einwilligung gemäß § 4a BDSG einzuholen.

Was bedeutet das?


WhatsApp begründet die Neuerungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie wie folgt: "Durch die Zusammenarbeit mit Facebook haben wir mehr Möglichkeiten, z. B. können wir grundlegende Kennzahlen über die Häufigkeit, mit der Benutzer unsere Dienste verwenden, verfolgen, und besser gegen Spam auf WhatsApp vorgehen. Indem deine Telefonnummer mit den Facebook-Systemen verbunden wird, kann Facebook dir besser Freunde vorschlagen und dir passendere Werbung anzeigen, falls du einen Account dort haben solltest. Du könntest z. B. Werbung von einem Unternehmen sehen, mit dem du bereits in Kontakt standst, anstatt eines vorgeschlagen zu bekommen, von dem du noch nie gehört hast."

Mit der Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers können verschiedene Profile eindeutig einem bestimmten Nutzer zugeordnet werden. Damit will Facebook die Werbung besser personalisieren. Wenn zum Beispiel ein WhatsApp-Nutzer seine Handynummer auch mit Unternehmen geteilt habe, die Anzeigen bei Facebook schalten, könnten ihm durch den Abgleich Angebote des Händlers eingeblendet werden.

Interessant ist, dass innerhalb der Facebook-Gruppe auch der Fotodienst Instagram WhatsApp-Daten nutzen soll, um einem Nutzer Follower-Vorschläge zu machen. WhatsApp selbst soll aber werbefrei bleiben.

Screenshot WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie Wesentliche Updates I
WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie Wesentliche Updates I

Screenshot WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie Wesentliche Updates II
WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie Wesentliche Updates II

Screenshot WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie Wesentliche Updates III
WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie Wesentliche Updates III

Screenshot WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie
WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie

Bleiben die Chats auf WhatsApp tatsächlich privat?


Screenshot WhatsApp-Nutzer-Account nach Zustimmung der Daten-Weitergabe an Facebook
WhatsApp-Nutzer-Account nach Zustimmung der Daten-Weitergabe an Facebook
Das ist die aktuelle Meldung im Account eines WhatsApp-Nutzers, der nicht widerstehen konnte und der Datenschutz-Anfrage von WhatsApp einfach zugestimmt hat. Hier steht ganz eindeutig: "[...] um meine Erlebnisse mit Werbung und Produkten auf Facebook zu verbessern."

Also in meinem Nutzer-Account stehen keine "Erlebnisse". Die "Erlebnisse" jedes WhatsApp-Nutzers stehen doch in dessen ChatsIn meinen Augen kann dies nur bedeuten, dass WhatsApp die Chats künftig "ausliest" und interessante "Erlebnisse" der Nutzer an Facebook weitermeldet.

Auch wenn nicht die Chats selber an Facebook weitergegeben werden, denn die sind ja seit dem 05.04.2016 Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit nur für die beteiligten Nutzer einsehbar, sollen die Unterhaltungen anscheinend künftig offenbar doch irgendwie "belauscht" werden, um aus den "Nutzer-Erlebnissen" lukrative Werbeplatzierungen auf Facebook zu ermöglichen.

Falls WhatsApp dies tatsächlich nicht so meinen sollte und die Chats unangetastet bleiben, wurde die Wortwahl extrem unglücklich gewählt.

Kann ich als Nutzer wiedersprechen?

Früher oder später bekommt jeder WhatsApp-Nutzer nun eine Aufforderung von WhatsApp, den neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie zuzustimmen.

Wenn Sie als durchschnittlicher WhatsApp-Nutzer nichts von der Weitergabe Ihrer Nutzer-Daten an Facebook halten und kein Interesse daran haben, Facebook zu helfen, deren Werbe-Erfahrungen zu verbessern, bietet Ihnen WhatsApp hierfür zwei Möglichkeiten - die allerdings auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.

Möglichkeit 1 - Einfach nicht zustimmen!


Keiner zwingt Sie, den Änderungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie zuzustimmen. Die Möglichkeit zum Nein-Sagen (Opt-Out) ist nur etwas versteckt angebracht - rein zufällig natürlich.

Screenshot WhatsApp FAQ neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie
WhatsApp FAQ neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie

Um nicht zuzustimmen müssen sie ganz unten in der Nachricht von WhatsApp - unterhalb von "ZUSTIMMEN" - im Text „Lies unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien und lerne mehr zu den Auswahlmöglichkeiten, die du hast“ dem Link hinter "Lies" folgen. Danach müssen Android-Nutzer nur noch den Haken aus dem Auswahlkästchen entfernen bzw. iPhone-Nutzer den Schieberegler nach links schieben. Das war's! Sie können dann auf Zustimmen klicken.Ihre Daten werden nicht weitergegeben.

Möglichkeit 2 - Zustimmung zurücknehmen - Nur bis 24.09.2016 möglich!


Sie waren mal wieder zu schnell und haben der Meldung auf WhatsApp zugestimmt, ohne groß darüber nachzudenken? Kein Problem: Sie können Ihre Zustimmung zurücknehmen. 

Das geht folgendermaßen:

Sie gehen in der WhatsApp-App in Ihren Account. Ganz unten gibt es einen neuen Eintrag "Meine Account-Info teilen" mit einem gesetzten Haken dahinter.

Falls Ihnen nicht klar ist, ob Sie der WhatsApp-Meldung vorschnell bereits zugestimmt haben oder nicht, erkennen dies übrigens genau an diesem neuen Eintrag im Account. Ohne Ihr Zutun gibt es diesen Eintrag im Account nicht.

Screenshot WhatsApp-Nutzer-Account nach Zustimmung der Daten-Weitergabe an Facebook
WhatsApp-Nutzer-Account nach Zustimmung der Daten-Weitergabe an Facebook

Wenn Sie den gesetzten Haken entfernen, meldet WhatsApp folgendes:

Screenshot WhatsApp-Nutzer-Account Meldung nach Zustimmung der Daten-Weitergabe an Facebook
WhatsApp-Nutzer-Account Meldung nach Zustimmung der Daten-Weitergabe an Facebook

Da Sie Ihre WhatsApp-Daten eben NICHT TEILEN wollen - auch nicht in der Zukunft, wählen Sie genau dies aus. Danach sieht Ihr Account wieder genau so aus, wie vor der Zustimmung zur Daten-Weitergabe an Facebook.

Screenshot WhatsApp-Account ohne Zustimmung zur Datenweitergabe an Facebook
WhatsApp-Account ohne Zustimmung zur Datenweitergabe an Facebook

Aber Achtung: Diese Möglichkeit steht Ihnen nur bis zum 24.09.2016 zur Verfügung.

Ist mein Widerspruch wirksam?


Im "Kleingedruckten", den FAQ zu WhatsApp steht: "Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke, wie Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen."

Screenshot WhatsApp FAQ Hinweis zur Datenweitergabe an Facebook-Unternehmensgruppe
WhatsApp FAQ Hinweis zur Datenweitergabe an Facebook-Unternehmensgruppe

Das Verb am Ende des Satzes fehlt auch im Originaltext (siehe oben). Unklar bleibt auch, was mit "diese Information" gemeint ist. Betrifft das nur die Nutzung der Nutzer-Daten zu nicht werbliche Nutzung, oder ...

Welche Möglichkeiten haben neue Nutzer?


Eine Wahl haben nur am 25.08.2016 bereits bestehende WhatsApp-Benutzer. Wer sich danach neu zu WhatsApp anmeldet bekommt beim Öffnen der App folgenden Screen angezeigt:

Screenshot WhatsApp neuer User Zustimmung Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie
WhatsApp neuer User Zustimmung Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie

Neue Nutzer müssen demnach den aktuellen WhatsApp Nuntzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Eine Möglichkeit für eine anderweitige Entscheidung findet sich nicht.

Fazit zu den neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und zur Datenschutzrichtlinie


Aus Sicht des Datenschutzes macht ein Widerspruch zu den neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien absolut Sinn. Vielleicht ist das sogar eine gute Gelegenheit, die Datenschutz-Einstellungen seines Facebook-Accounts mal (wieder) zu überdenken. Eine Garantie, dass sich Facebook und WhatsApp an Ihre persönlichen Vorgaben zum Datenschutz halten wird, gibt es aber auch weiterhin nicht. Wer sicher gehen will, dass seine Daten nicht Datenschutz-widrig benutzt und weitergegeben werden, muss seine Nutzung von Facebook und WhatsApp aufgeben, seine Accounts löschen und die Apps löschen.

Ich bin gespannt, wieviele WhatsApp- und Facebook-Nutzer tatsächlich dem Datenkraken den Rücken kehren und aus meiner Kontaktliste verschwinden werden. Bisher folgten den EXIT-Androhungen der Nutzer meist keine Taten. Vielleicht testen Facebook, WhatsApp & Co. ja gerade auch nur, wie weit sie gehen können...

Donnerstag, 28. Juli 2016

Riskante Datentransfers - WhatsApp-Verwendung kann für Unternehmen teuer werden

Der zweifelhafte Datenschutz von Facebook steht schon seit Jahren in der Kritik - auch das mittlerweile zu dem sozialen Netzwerk gehörende WhatsApp ist davon betroffen. Während private Nutzer kein großes Risiko eingehen, kann die Verwen-dung durch Unternehmen schwere Strafen nach sich ziehen - denn die betriebliche Nutzung unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG. Technische und organisatorische Maßnahmen sind zu treffen.


Datenschutz-Konflikt - WhatsApp-Verwendung kann für Unternehmen teuer werden

Problematische Übertragung der Kontakte an WhatsApp


Gerade konnte WhatsApp einmal positive Pressemeldungen generieren. Dank der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist es Dritten beinahe unmöglich, die Nachrichtenübertragung abzufangen.

Doch eine andere Sicherheitslücke ist damit noch nicht geschlossen:

Ein falscher Knopfdruck und die Übertragung aller Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzers an den Messenger-Diensteanbieter beginn. Dies gilt auch weiterhin als datenschutzrechtlich problematisch. Weshalb? Die "Kontakte" in Ihrem Smartphone haben in der Regel nicht in die Übertragung an WhatsApp eingewilligt.

Peter Burgstaller, österreichischer Professor für IT- und IP-Recht, geht davon aus, dass es sich dabei um einen strafbaren Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht handelt. Folgt man der Auffassung des Rechtsgelehrten, wäre dabei nicht nur Dienstanbieter, sondern auch der Nutzer in Haftung zu nehmen - schließlich sei ihm die Übertragung der Kontakte und damit der Verstoß gegen das Datenschutz-recht bekannt.

Private Nutzung rechtlich unproblematisch


Andere Juristen wiegeln ab: Bei einer Verwendung der App mit der Familie oder Freunden habe man keine Konsequenzen zu befürchten, so Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Law. Er geht davon aus, dass das Bundesdatenschutzgesetz in einem solchen Fall nicht greife. Maximal sei eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben. Doch auch Solmecke sieht diese Art der Kontaktdaten-Übertragung problematisch. WhatsApp begehe damit sehr wohl einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und müssen mit der Verhängung von Geldstrafen rechnen. Dass es dazu noch nicht gekommen ist, ist mutmaßlich auf das bisherige Ausbleiben von Klagen durch Verbraucherschützer zurückzuführen. Mutterkonzern Facebook musste diese Erfahrung kürzlich bereits machen: Auch hier wurde festgestellt, dass die "Freunde finden"-Funktion gegen den Datenschutz verstoße und gleichzeitig eine belästigende Werbung darstelle. Der Unterschied dabei besteht in der Wichtigkeit für die beiden Dienste. Während Facebook auf diese Funktion problemlos verzichten kann, dürfte es WhatsApp durchaus Schwierigkeiten bereiten, eine Alternative für den Abgleich der Kontaktdaten zu finden. Möglicherweise könnten diese Daten aber bereits vor dem Versand an die Unternehmensserver verschlüsselt werden.

Unternehmen sollten von WhatsApp absehen


Bis diese Frage geklärt ist, sollten verantwortliche Geschäftsführer und IT-Leiter in den Unternehmen alarmiert sein. Denn während der private Gebrauch nicht den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegt, könnten die Behörden an Unternehmen sehr wohl hohe Bußgelder verhängen. Ebenso ratsam ist es, auch den gemischten beruflichen und privaten Gebrauch der App zu unterlassen, weil auch hier die strenge Gesetzgebung zur Anwendung kommt. Die einhellige Empfehlung der Juristen lautet daher, besser auf die berufliche Nutzung von WhatsApp zu verzichten. Ggf. sollten Sie auf einen weniger neugierigen Anbieter setzen.

Hinterfragt man die betriebliche Nutzung der Dienste von WhatsApp aus Geschäftsprozess-Sicht kann man schnell zu dem Ergebnis kommen, dass man das Bedürfnis der Mitarbeiter zur schnellen und unkomplizierten Kommunikation auch mit anderen - vielleicht sogar hausinternen - integrierten Lösungen darstellen kann. Hier gilt wie so oft: Integration statt Insellösungen - mit DOCUframe.

Übrigens: Die private Nutzung von WhatsApp auf einem Firmengerät stellt im Regelfall ebenfalls einen Verstoß dar.

Ausgezeichnete Datenschutz-Beratung gewünscht


yourIT ist BEST OF CONSULTING 2016. Unsere Beratungspakete
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